Neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) ab Dezember 2024:

Das sollten Hersteller und Händler wissen

Die EU hat im Mai 2023 die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Produkt Safety Regulation – GPSR) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Am 13. Dezember 2024 wird die neue Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstatt in Kraft treten. Doch was bedeutet die Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit für Hersteller, Händler, Unternehmer und Amazon Seller? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wofür steht die Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit?

Die neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit soll gewährleisten, dass weiterhin nur sichere Produkte in den europäischen Verkehr gebracht werden. Die steigende Digitalisierung und der steigende Absatz von Produkten waren ausschlaggebend, dass neue Anforderungen in die Verordnung 2023/988 aufgenommen wurden.

Der Gültigkeitsbereich

Die Verordnung 2023/988 gilt für in Verkehr gebrachte oder auf dem Markt bereitgestellt Produkte, wenn es im Rahmen des Unionsrechts keine weiteren Bestimmungen über die Sicherheit gibt, z.B. eine CE-Richtlinie. Die Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit schließt folgende Produktbereiche aus:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebens- und Futtermittel
  • Lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten

Neu in der Verordnung: Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen

In die Verordnung wurden Fulfillment-Dienstleister als Wirtschaftsakteure aufgenommen, jedoch ohne spezifische Pflichten. Der Fulfillment-Dienstleister tauchen bereits im Marktüberwachungsrecht und dem Produktsicherheitsgesetz auf. In die neue Verordnung wurden jetzt auch Anbieter von Online-Marktplätzen aufgenommen. Ihre zu erfüllenden Pflichten werden in Artikel 22 der GPRS beschrieben.

Bewertung der Produktsicherheit: Diese Kriterien gelten jetzt

In Artikel 6 der Verordnung werden neue Kriterien zur Sicherheitsbeurteilung von Produkten genannt:

  • Eigenschaften des Produkts wie Aussehen, technische Merkmale, Zusammensetzung und Verpackung
  • Wechselwirkung mit anderen Produkten
  • Aufmachung des Produkts, z.B. Etikettierung, Alterskennzeichnung und Warnhinweise für eine sichere Verwendung, Entsorgung
  • Cybersicherheitsmerkmale
  • Erscheinungsbild des Produkts, das den Verbraucher dazu verleitet, das Produkt anders zu verwenden als vom Hersteller vorgesehen. Zum Beispiel können Farbe und Form Kinder dazu verleiten, das Produkt zu verzehren.

GPSR: Diese neuen Verpflichtungen gelten für Hersteller

Risikoanalyse und technische Unterlagen

Alle Pflichten, die schon in der Richtlinie 2001/95/EG genannt sind, müssen weiterhin eingehalten werden. In der neuen Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit stehen für Hersteller jetzt weitere Pflichten: Für jedes Produkt muss eine interne Risikoanalyse durchgeführt und technische Unterlagen erstellt werden. Die technischen Unterlagen müssen, nachdem das Produkt in den Verkehr aufgenommen wurde, für mindestens zehn Jahre aufbewahrt und auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Wesentliche Veränderung eines Produkts

Basierend auf dem 2022 veröffentlichten Blue Guide der EU wurde der Aspekt der „wesentlichen Veränderung“ in die neue Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (Artikel 13) integriert. Eine Person gilt als Hersteller des Produkts, wenn sie das Produkt physisch oder digital so verändert, dass:

  • Diese Änderung die Produktsicherheit beeinflusst und in der ursprünglichen Risikobewertung nicht berücksichtigt wurde.
  • Durch die Änderung eine neue Gefahr entsteht, sich die Art der Gefahr ändert oder das Risikoniveau erhöht.
  • Die Änderungen nicht von den Verbrauchern selbst oder in ihrem Auftrag für den eigenen Bedarf vorgenommen wurden.

Anforderungen für die Rückverfolgbarkeit bestimmter Produkte

Für bestimmte Produkte, Produktkategorien oder Produktgruppen, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen, kann die Kommission ein Rückverfolgbarkeitssystem einführen. Dieses System müssen die Wirtschaftsakteure, die diese Produkte auf den Markt bringen, übernehmen (Artikel 18). Das Rückverfolgbarkeitssystem beinhaltet die Erfassung und Speicherung von Daten, auch elektronisch, wodurch das Produkt, seine Komponenten und die an der Lieferkette beteiligten Wirtschaftsakteure identifiziert werden können.

Pflichten für Wirtschaftsakteure im Onlinehandel

Wirtschaftsakteure müssen künftig darauf achten, dass ihre Onlineangebote klare Informationen über den Hersteller, Produktidentifikatoren und Sicherheitsinformationen enthalten. Ebenso müssen Unfälle, die durch Produkte verursacht werden, unverzüglich den Behörden des Mitgliedstaats gemeldet werden. Das ist über das Safety Business-Gateway möglich. Darüber hinaus müssen Online-Marktplätze Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit und zur Benachrichtigung betroffener Verbraucher haben.

Produktsicherheitsrückrufe

Im Falle eines Rückrufs müssen Wirtschaftsakteure wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfemaßnahmen anbieten. Dazu zählen Möglichkeiten wie eine Reparatur, Ersatz oder Erstattung.

GSPR für Amazon Seller: Hier können Händler die Richtlinien zur Produktsicherheit anpassen

Um der Compliance Verordnung für die Produktsicherheit zuzustimmen, müssen die Produkte der Amazon Seller markenregistriert sein. Dann können Sie das Widget Compliance-Informationen hinzufügen und dort die Informationen zur verantwortlichen Person und zum Hersteller angeben. Das Widget befindet sich auf der Seite Verkäuferleistung ganz unten rechts oder unter Einhalten von Richtlinien zur Produktsicherheit ("Compliance") verwalten.

So fügen Sie Informationen hinzu:

  1. Zum Öffnen, klicken Sie auf das Widget Compliance-Anforderungen hinzufügen.
  2. Wählen Sie im Drop-down-Menü "Wählen Sie eine Compliance-Anforderung aus, um fortzufahren" das Land aus, für das Sie Informationen zur verantwortlichen Person oder zum Hersteller angeben möchten.
  3. Aktivieren Sie die "Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit" und klicken Sie dann auf "Weiter". Dies gilt für alle drei Verordnungen.
  4. Klicken Sie oben im Fenster im Drop-down-Menü auf "Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit – verantwortliche Person" oder "Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit – Hersteller".
  5. Öffnen Sie das Drop-down-Menü "Marke auswählen" und geben Sie den Namen der Marke ein, mit der Sie verbunden sind. Verwenden Sie dabei die Groß- und Kleinschreibung wie in der Amazon Markenregistrierung. Wenn Ihre Marke nicht angezeigt wird, fahren Sie mit Schritt 9 fort.
  6. Falls mindestens ein Kästchen unter "Vorhandene Adresse von [Hersteller/verantwortlicher Person] wählen" angezeigt wird, wählen Sie die richtige Option aus und klicken Sie dann auf "Speichern".
  7. Falls keine Kästchen angezeigt werden, klicken Sie auf "Neue Informationen für [Hersteller/verantwortlicher Person] hinzufügen".
  8. Wenn Ihre Marke nicht im Drop-down-Menü in Schritt 4 angezeigt wird, schließen Sie die Liste und klicken Sie unterhalb des Menüs auf "Meine Marke ist nicht aufgeführt".
  9. Füllen Sie in dem Formular, das nach dem Klicken auf "Neue Informationen für [Hersteller/verantwortlicher Person] hinzufügen" oder "Meine Marke ist nicht aufgeführt" geöffnet wird, alle Felder in einer der Amtssprachen der EU aus und klicken Sie dann auf "Speichern".
  10. Das Formular wird geschlossen. Wenn der Status weiterhin "Wird geprüft" anzeigt, warten Sie ein paar Minuten und aktualisieren Sie die Seite.
  11. Wenn die Übermittlung als "Gültig" gekennzeichnet ist, klicken Sie auf "Übermitteln". Wenn die Übermittlung als "Ungültig" gekennzeichnet ist, befolgen Sie die Schritte im nächsten Abschnitt, um etwaige Fehler zu beheben.
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